Häufig gestellte Fragen zur Logopädie und Sprachtherapie
Zu einigen häufig gestellten Fragen finden Sie die Antworten nachfolgend. Wenn Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns gern an!
Damit die logopädischen Leistungen von den Krankenkassen bezahlt werden, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Solche Verordnungen erhalten Sie beim Hausarzt, Kinderarzt, Pädaudiologen, HNO-Arzt, Kieferorthopäden oder Neurologen.
Wichtig: Der Therapiebeginn muss spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen. Deshalb sollten Sie ggf. erst nach Terminvereinbarung bei uns die Verordnung beim behandelnden Arzt abholen.
Die Kosten werden in der Regel von den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen getragen. In besonderen Fällen muss vorher die Zustimmung der Krankenkassen eingeholt werden. Insbesondere für privat- oder beihilfeversicherte Patienten empfiehlt sich im Vorfeld, beim Kostenträger nachzufragen.
Für gesetzlich versicherte erwachsene Patienten besteht eine Zuzahlungspflicht in Höhe von 10% des Verordnungswertes und 10 € Rezeptgebühr pro Verordnung. Diese Zuzahlung und die Gebühr zahlen Sie direkt an uns.
Kinder bis zum vollendeten 18.Lebensjahr sind von der Zuzahlung und der Rezeptgebühr befreit. Auch für Erwachsene ist bei bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Bitte sprechen Sie diesbezüglich mit Ihrer Krankenkasse.